Erst hatte es gedauert, jetzt scheinen die Wölfe in NRW angekommen zu sein. Binnen kürzester Zeit hat NRW nun das dritte Wolfsgebiet in NRW im Bereich Eifel und Hohes Venn ausgewiesen. Erst im Mai war ein Wolf in Monschau Mützenich eindeutig identifiziert worden. Jetzt hat das Umweltministerium zügig gehandelt, und ein weiteres Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Das verkündete die Umweltministerin Frau Heinen-Esser bereits am 3. Juli 2019.
Mehrfache Sichtungen eines Wolfsrüden in Monschau
Hintergrund der Entscheidung er Ministerin sind mehrfache Wolfssichtungen in der Nähe von Monschau, genauer gesagt in Mützenich. Es wurden gerissene Schafe gefunden. Durch Untersuchungen konnten Wissenschaftler dann den genetischen Nachweis erbringen, dass sich ein Wolfsrüde mit der Kennung GW926m im Bereich der Gemeinde Monschau in der Städteregion Aachen angesiedelt hat und dort ortstreu geworden ist. Mützenich liegt etwas außerhalb des von Touristen frequentierten Ortes Monschau, direkt angrenzend an das Hohe Venn.
Drittes Wolfsgebiet in NRW
Das neue Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn ist nach dem Wolfsgebiet Schermbeck und dem Wolfsgebiet Senne bereits das dritte in NRW und nach Angaben des Umweltministeriums in Düsseldorf mit rund 505 Quadratkilometern „bewusst großzügig dimensioniert“. Nach Westen hin reicht das Wolfsgebiet bis an die belgische Grenze heran und damit an das bereits zuvor wissenschaftlich bestätigte Vorkommen des Wolfes im Hohen Venn auf belgischer Seite an. Das Hohe Venn ist daher jetzt sowohl in Belgien als auch in Deustchland in weiten Teilen von Wölfen bewohnt. Auf deutscher Seite der Grenze wurden große Teile des Nationalparks Eifel ebenfalls zum Teil des Wolfsgebietes Eifel-Hohes Venn erklärt. Die großzügige Dimensionierung mag auch damit zusammenhängen, dass Wölfe Rudeltiere sind, und daher nach der Ansiedlung des Wolfsrüden mit der Sichtung weiterer Wölfe in der Eifel zu rechnen ist.
Pufferzone reicht bis nach Aachen
Zusätzlich wird im Umfeld des Wolfsgebietes eine Pufferzone mit einer Fläche von 1.261 Quadratkilometern ausgewiesen. Die Pufferzone umfasst weitere Teile der Städteregion Aachen sowie der Kreise Euskirchen und Düren. Auch in der Pufferzone werden Maßnahmen zum Herdenschutz ab sofort bei Bedarf gefördert. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Köln. Ziel der großzügigen Abgrenzung ist es, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung entspricht dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt wird, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen.
Jagd auf den Wolf bleibt verboten
Auch wenn es also immer mehr Wölfe in Deutschland gibt, und diese nunmehr auch im dicht besiedelten NRW heimsich geworden sind, unterliegt der Wolf weiterhin nicht dem Jagdrecht. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf vielmehr nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG). Damit genießen Wölfe den höchsten Schutz nach dem Naturschutzgesetz.
Gefahr durch Wölfe ist für den Menschen gering
Bereits 1995 wurde der erste Wolf, und im Jahr 2000 das erste Wolfsudel in Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde zwar kein einziger Angriff auf Menschen belegt, allerdings gibt es immer wieder Berichte von Wolfssichtungen, bei denen die Tiere auch bei Anblick von Menschen kein Fluchtverhalten gezeigt haben. Schon 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, allerdings nur durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch in NRW gab es seitdem keine Gefahr für einen Menschen. Viele Menschen haben aber Angst vor dem Wolf und sind von seinem Wiederauftreten in unseren heimischen Wäldern verunsichert.
Land NRW informiert die Bürger sehr gut
Allerdings gibt sich sich das Land NRW wirklich allergrößte Mühe, der Bevölkerung transparent die Entwicklung und den aktuellen Stand der Rückkehr des Wolfs nach NRW zu erklären. Es wurde eigens eine Website zum Wolf in NRW eingerichtet, auf der über aktuelle Wolfssichtungen berichtet wird.
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